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Abonnieren eines RSS-Feeds Ihrer Blogs oder Podcasts durch Besucher

Die Besucher Ihrer Website können einen RSS-Feed abonnieren, damit sie den aktuellen Stand der Website erhalten, wenn Sie Ihr Blog oder Ihren Podcast ändern. Die unten gezeigten Tasten werden standardmäßig auf den Blog- (links) und Podcast-Vorlagen (rechts) eingefügt.

Sie können diese Tasten löschen und später bei Bedarf wieder einfügen.

Abbildung der Tasten für RSS-Feed und Podcast

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Taste zum Abonnieren hinzuzufügen:

  1. Wählen Sie in der Seitenleiste links im iWeb-Fenster eines der folgenden Objekte aus:

    • eine Blog- oder Podcast-Hauptseite

    • eine Blog- oder Podcast-Archivseite

  2. Wählen Sie "Einfügen" > "Taste" > [eine der Tasten zum Abonnieren].

    Wird das Menüobjekt grau angezeigt, kann zu dem ausgewählten Seitentyp keine Taste zum Abonnieren hinzugefügt werden. Befindet sich neben dem Menüobjekt ein Häkchen, ist diese Taste bereits auf der Seite enthalten.

  3. Bewegen Sie die Taste auf der Seite an die gewünschte Position.

    Bein Bewegen werden blaue Hilfslinen angezeigt, um Ihnen das Ausrichten der Taste an den anderen Objekten auf der Seite zu erleichtern.

Wenn Sie Ihre Website über einen anderen Server oder Hosting-Dienst als MobileMe veröffentlicht haben, funktioniert die Taste "Abonnieren" nur, wenn Sie Ihre Webadresse im Feld "URL" im Fenster "Einstellungen zum Veröffentlichen der Website" eingegeben haben. Zum Anzeigen dieses Fensters wählen Sie die Website in der Seitenleiste aus.

In den RSS-Feeds der Abonnenten wird nur eine Mediendatei (z. B. ein Foto oder Film, das/den Sie auf den Medienplatzhalter für den Eintrag bewegt haben) pro Blog-Eintrag eingefügt.

Soll das Abonnieren über Ihre Blog- oder Podcast-Seite nicht möglich sein, löschen Sie die entsprechende Taste, indem Sie sie auswählen und die Rückschritttaste drücken. (Besuchen können die Seite dennoch abonnieren, sie müssen hierzu jedoch die RSS-Taste in ihrem Browser verwenden.)

Wichtig: Vergewissern Sie sich vor Veröffentlichungen auf Ihrer Website, dass Sie die erforderlichen Urheberrechte und sonstigen Rechte besitzen bzw. alle erforderlichen Berechtigungen erhalten haben.


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